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1. Waffen aller Art
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2. pornographischen Erzeugnissen
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3. Schriften, Kennzeichen und Propagandamaterial verfassungsfeindlicher Organisationen
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4. giftigen oder gifthaltigen Waren
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5.lebenden Tieren
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Der Verkauf von Nahrungsmitteln und Getränken bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Veranstalters.
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Der Veranstalter keine Haftung für Schäden an den Ständen oder deren Inventar, die von Seiten des Publikums, durch Diebstahl, Vandalismus oder ähnliches entsteht.
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Die Standmiete und evlt. Strom-, Wasserpauschale sind per Überweisung (Vorkasse) oder nur gegen Beleg bei Marktbeginn zu entrichten.
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Wird ein Stand am Veranstaltungstage nicht bezogen, erstattet der Veranstalter kein Geld zurück. Stände, die bis 8.00 Uhr nicht belegt sind, werden an andere Interessenten vergeben.
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Befahren des Veranstaltungsgeländes nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Aufsichten. Ab 9.00 Uhr kein Fahrzeugverkehr mehr auf dem Platz.
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Den Anweisungen des Aufsichtspersonales ist Folge zu leisten. Standzuweisungen nur durch die Aufsicht.
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Es besteht keinerlei Anspruch auf einen bestimmten Platz.
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Im Interesse der Besucher und anderer Standbetreiber sollte nicht vor 15.00 Uhr abgebaut werden.
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Der Standbetreiber ist für das Sauberhalten seines Standplatzes verantwortlich.
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